Die Einhaltung der Vorschriften ist ein entscheidender Bestandteil des Onboarding-Prozesses. Fruugo kann so überprüfen, ob Händler die Standards für Produktqualität, Sicherheit und Verpackung erfüllen und zum Verkauf der Waren berechtigt sind – egal ob diese selbst hergestellt oder von einem Drittanbieter bezogen werden.
Die Übermittlung der Konformitätsinformationen dient außerdem als Nachweis dafür, dass Händler alle Anforderungen kennen, die gemäß ihrem Katalog und ihrer Länderpräsenz erfüllt werden müssen.
Wenn Sie im Händlerportal eine Benachrichtigung erhalten, dass einige Ihrer Produkte eingeschränkt sind, müssen Sie die entsprechenden Informationen für jede Anforderung bereitstellen, bevor Ihre Produkte auf unserem Marktplatz sichtbar und somit für Kunden verfügbar sind.
Die folgenden drei Arten der Katalogkonformität müssen abgeschlossen sein, damit Ihre Integration fortgesetzt werden kann:
1. EPR
Was ist das?
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine gesetzliche Verpflichtung für Händler in einigen Ländern, in denen sie tätig sind. Sie beinhaltet die Übermittlung von Informationen, die von der zuständigen Herstellerorganisation in den Ländern stammen, in denen die Produktdaten gelistet werden sollen.
Die EPR umfasst die Primärverpackung (Produkt) und die Sekundärverpackung (Versand) sowie Aspekte nach dem Kauf, wie z. B. Abfallentsorgung und Recycling.
Händler sind dafür verantwortlich, die länderspezifischen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Werden die relevanten EPR-Informationen nicht bereitgestellt, kann dies dazu führen, dass Ihre Produkte während oder nach der Kontoeröffnung in den betroffenen Ländern nicht auf der Fruugo-Website verfügbar sind.
Wann gilt es?
Händler, die Versandkosten für Frankreich, Deutschland und/oder Irland im Versandmanagement-Modul des Händlerportals eingerichtet haben, müssen die EPR-Informationen einreichen.
Die EPR-Regelung gilt nicht für andere Länder. Daher sind Steuer- und Registrierungsnummern nur für die drei oben genannten Länder erforderlich.
Was wird benötigt?
Für die Listung Ihrer Produkte in Frankreich benötigen Sie die eindeutige Identifikationsnummer (UIN) und die Steuernummer für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), Batterien, Textilien, Möbel, Reifen, Spielzeug, Druckerzeugnisse, Sport- und Freizeitartikel, Chemikalien (mineralisch oder synthetisch), Schmier- und Industrieöle, Heimwerker- und Gartenartikel sowie Bauprodukte und -materialien.
Für die Listung Ihrer Produkte in Deutschland benötigen Sie die LUCID-ID und die Steuernummer für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte (WEE).
Für die Listung Ihrer Produkte in Irland benötigen Sie die Registrierungsnummer für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE), Reifen und Agrarkunststoffe.
Wie wird es eingereicht?
Um Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Frankreich, Deutschland und/oder Irland einzureichen, navigieren Sie im Händlerportal im Modul „Compliance“ zur Option „EPR“ und fügen Sie die Informationen für die drei Länder hinzu, für die Sie Versandkosten festlegen möchten.
Wenn Ihre EPR-Einreichungen von unserem Compliance-Team genehmigt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sollten Ihre EPR-Einreichungen nicht genehmigt werden, bitten wir Sie gegebenenfalls um die Angabe weiterer EPR-Informationen. Falls Sie keine EPR-Informationen bereitstellen, bitten wir Sie gegebenenfalls, die Einrichtung der Versandkosten für Frankreich zu deaktivieren.
2. Eingeschränkte Kategorien
Was ist das?
Bestimmte Produkte, die Händler zur Listung auf der Fruugo-Website einreichen, müssen durch Dokumente belegt werden, die ihre Legalität und Echtheit sowie Ihre Vertriebsberechtigung an Endverbraucher nachweisen.
Dies ist aufgrund der sensiblen Natur und der potenziellen Verwendung einiger Produkte, die Sie auf der Plattform anbieten möchten, sowie aufgrund von Bedenken hinsichtlich Produktlegalität, -sicherheit und -qualität und potenzieller Urheberrechtsverletzungen und Produktfälschungen erforderlich.
Nur zugelassene Händler dürfen Produkte der eingeschränkten Kategorien verkaufen. Das bedeutet, dass Sie keine eingeschränkten Produkte bewerben oder verkaufen dürfen und diese Produkte, falls sie nicht zugelassen sind, entfernt werden.
Wann gilt es?
EPR-Meldungen sind erforderlich, wenn Produkte aus dem Feed oder Webhook, den Sie integrieren, einer Kategorie zugeordnet sind, die als eingeschränkt gilt und für die Nachweise zur Bestätigung der Gültigkeit erforderlich sind.
Der Datenintegrationsspezialist, der die Datenvalidierung Ihrer Produktdaten vor der Kontoaktivierung durchführt, wird alle betroffenen Produktkategorien hervorheben.
Nicht alle Kategorien erfordern Dokumentation, aber bestimmte Kategorien müssen Sicherheitsnachweise erbringen und regulatorische Standards einhalten. Dazu gehören unter anderem Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel, Baby- und Kinderspielzeug, Lebensmittel, die gekühlt oder gefroren transportiert werden müssen, und Kosmetiksets.
Was wird benötigt?
Sie können im Rahmen Ihres Antrags auf den Verkauf von eingeschränkten Produkten Dokumente Ihres Lieferanten einreichen. Fruugo entscheidet über deren Annahme oder Ablehnung, je nachdem, wie genau und aussagekräftig sie als Nachweis Ihrer Verkaufsberechtigung für die eingeschränkten Produkte sind.
Fruugo akzeptiert folgende Dokumente:
- Eine Rechnung, die den Kauf der Produkte von einem namentlich genannten Hersteller oder autorisierten Händler belegt.
- Bilder des Produkts, der Produktverpackung und/oder der Begleitdokumentation, die die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften bestätigen.
- Eine Konformitätserklärung (DoC), die bestätigt, dass die Produkte alle relevanten Anforderungen und Gesetze erfüllen.
- Ein Produktsicherheitszertifikat eines unabhängigen Dritten.
- Ein Registrierungs- oder Validierungsdokument, das Ihre Verkaufsberechtigung für die betroffenen Produkte und/oder die Zulassung der darin enthaltenen Stoffe für den Verkauf belegt.
- Eine technische Produktsicherheitsdokumentation mit detaillierter Produktrisikobewertung, Prüfberichten, Teileliste, Herstellerkontaktinformationen usw.
Wie wird es eingereicht?
Um Fruugo die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung des Verkaufs von eingeschränkten Produkten zukommen zu lassen, sendet Ihnen der für Ihr Konto zuständige Datenintegrationsspezialist eine E-Mail mit allen betroffenen Produktkategorien. Sie können die Dokumente anschließend direkt hochladen und an uns senden.
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir diese und genehmigen sie, sofern sie die erforderliche Relevanz für die Bestätigung der Produktkonformität aufweisen. Andernfalls fordern wir weitere Unterlagen an.
3. GPSR
Was ist das?
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet Einzelhändler zur Übermittlung von Informationen für Non-Food-Produkte, um deren Verkauf in bestimmten Ländern zu ermöglichen.
Die GPSR-Informationen gliedern sich in zwei Bereiche: Kontakt- und Sicherheitsinformationen.
Kontaktinformationen bezeichnen die Person oder Organisation, die für jede in Ihren Produktdaten aufgeführte Marke oder jeden Hersteller verantwortlich ist.
Sicherheitsinformationen umfassen die Kennzeichnung und Zertifizierung Ihrer Produkte, um deren Konformität mit den EU-Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Produkte, deren Informationen nicht oder nicht korrekt übermittelt wurden, werden nach der Kontoeröffnung in den von der GPSR betroffenen Ländern nicht zugelassen.
Wann gilt es?
Die Übermittlung von GPSR-Kontakt- und Sicherheitsinformationen ist erforderlich, wenn Sie im Versandmanager-Modul des Händlerportals Versandkosten für Irland, Norwegen, die Schweiz und alle Länder der Europäischen Union eingerichtet haben.
Für Länder außerhalb Europas sowie für Russland und das Vereinigte Königreich ist die Übermittlung von GPSR-Informationen nicht erforderlich. Ihre Produkte werden in diesen Ländern daher ohne weitere Meldungen angeboten.
In den betroffenen Ländern müssen Sie Sicherheitsinformationen für Produkte bereitstellen, die einer der betroffenen Kategorien zugeordnet sind.
Was wird benötigt?
Für die Kontaktinformationen benötigen wir den Namen und die Kontaktdaten der Marke oder des Herstellers der betroffenen Produkte sowie den Namen und die Kontaktdaten einer benannten, verantwortlichen Person mit Sitz in der Europäischen Union.
Wenn Ihre Produkte keiner Marke zugeordnet sind (d. h. als „markenlos“ gekennzeichnet sind), ist die Angabe der Herstellerinformationen in Ihren Produktdaten und für die GPSR-Kontaktdaten obligatorisch.
Für die Sicherheitsinformationen ist die Angabe der Sicherheitshinweise, der CE-Kennzeichnung und der Inhaltsstoffe der betroffenen Artikelnummern (SKUs) obligatorisch, wenn diese den betroffenen Kategorien zugeordnet sind. Die Angabe der Seriennummer, der Herstellerteilenummer, der Modellnummer und der Chargennummer ist optional.
Die Sicherheitsbescheinigung muss für jede Artikelnummer (SKU) bereitgestellt werden, die einer Pflichtkategorie angehört, für die aber keine Sicherheitsinformationen erforderlich sind.
Wie wird es eingereicht?
Bei Feed- und API-Integrationen werden die GPSR-Kontaktinformationen als CSV-Datei über die GPSR-Option im Compliance-Modul des Händlerportals hochgeladen.
Bei Feed-basierten Integrationen können GPSR-Sicherheitsinformationen entweder als CSV-Datei über die Sicherheitsoption im Compliance-Modul des Händlerportals oder als Teil der Attribute 1–10 in der Produktfeed-URL eingereicht werden.
Bei API-Integrationen können GPSR-Sicherheitsinformationen entweder als CSV-Datei über die Sicherheitsoption im Compliance-Modul des Händlerportals oder als Teil der Daten, die über die Webhook-URL übermittelt werden, eingereicht werden.
Der für Ihr Konto zuständige Datenintegrationsspezialist bestätigt Ihnen, ob die Einreichungen genehmigt wurden oder ob sie erneut eingereicht werden müssen.
